Sachverständiger für Brandschutz und Löschanlagen

 

Technische Sachverhalte unabhängig beurteilen

Bei komplexen Fragestellungen im Brandschutz reicht es häufig nicht aus, lediglich festzustellen, ob eine Löschanlage vorhanden ist oder einzelne technische Anforderungen erfüllt sind. Entscheidend ist die fachliche Beurteilung des Gesamtsystems, des zugrunde liegenden Risikos und der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen.

 

Als Sachverständiger beschäftige ich mich insbesondere mit dem abwehrenden Brandschutz, Objekt- und Maschinenlöschanlagen sowie dem Brandschutz an Werkzeugmaschinen und industriellen Produktionsanlagen.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht eine nachvollziehbare technische Bewertung auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten, der verfügbaren Unterlagen, der anerkannten Regeln der Technik sowie der für den jeweiligen Sachverhalt relevanten gesetzlichen, normativen und technischen Anforderungen.

 

 

Aufgabe eines Sachverständigen

Ein Sachverständiger soll komplexe technische Sachverhalte aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse untersuchen, bewerten und für Dritte nachvollziehbar darstellen.

 

Dabei geht es nicht darum, das gewünschte Ergebnis eines Auftraggebers zu bestätigen. Eine belastbare sachverständige Beurteilung muss sich vielmehr aus den festgestellten Tatsachen und der fachlichen Bewertung ergeben.

Für meine Arbeit bedeutet das insbesondere:

 

Feststellen → Analysieren → technisch bewerten → Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründen.

 

Gerade bei Brandereignissen oder Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Löschanlage ist diese Trennung besonders wichtig. Tatsachen, Annahmen, technische Bewertungen und Schlussfolgerungen müssen erkennbar voneinander unterschieden werden.

 

 

Meine Fachgebiete

Meine sachverständige Tätigkeit konzentriert sich auf Fragestellungen des industriellen und abwehrenden Brandschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Werkzeugmaschinen und Produktionsanlagen sowie das Feuerwehrwesen.

 

Hierzu gehören unter anderem die technische Beurteilung von Brandschutz- und Löschkonzepten, Objektlöschanlagen und Kleinlöschanlagen, Branddetektion, Maschinenabschaltung und sicherheitsrelevante Schnittstellen, Absaugsysteme im Brandfall sowie die Wechselwirkungen zwischen Maschine, Einhausung und Löschsystem.

 

Auch bei der Untersuchung von Brandereignissen ist häufig nicht allein die Frage entscheidend, ob eine Löschanlage ausgelöst hat, sondern ob das gesamte Schutzkonzept unter den tatsächlich vorhandenen Bedingungen geeignet war.

 

 

Sachverständigentätigkeit und Recht

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt. Von ihr zu unterscheiden ist die gesetzlich geregelte öffentliche Bestellung und Vereidigung. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung in einem förmlichen Verfahren nachweisen und werden insbesondere zu unabhängiger, unparteiischer, weisungsfreier, persönlicher und gewissenhafter Tätigkeit verpflichtet.

Auch ein nicht öffentlich bestellter, sogenannter freier Sachverständiger kann Gutachten und fachliche Stellungnahmen erstellen. Dabei ist jedoch insbesondere darauf zu achten, dass die Darstellung der eigenen Qualifikation nicht irreführend ist. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass auch freie Sachverständige über fundiertes Fach- und Erfahrungswissen verfügen müssen und irreführende Werbung wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Diesen Unterschied halte ich auch in meiner eigenen Außendarstellung bewusst transparent.

 

 

Privatgutachten und Gerichtsgutachten

Sachverständige können in unterschiedlichen Rollen tätig werden.

Ein Privatgutachten wird beispielsweise von einem Unternehmen, Betreiber, Versicherer, Rechtsanwalt oder einer Privatperson beauftragt. Auftrag und Fragestellung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

 

Davon zu unterscheiden ist die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger. Im Zivilprozess wählt grundsätzlich das Gericht den Sachverständigen aus und bestimmt dessen Tätigkeit. Sind für eine bestimmte Gutachtenart öffentlich bestellte Sachverständige vorhanden, sieht § 404 ZPO vor, dass andere Personen grundsätzlich nur gewählt werden sollen, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Das Gericht bestimmt außerdem bei streitigem Sachverhalt, welche Tatsachen der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen soll. Der Sachverständige entscheidet also technische Fachfragen, nicht den Rechtsstreit selbst.

 

 

Technische Bewertung statt Rechtsberatung

Eine wichtige Grenze der Sachverständigentätigkeit liegt zwischen technischer Beurteilung und rechtlicher Würdigung.

Meine Aufgabe als technischer Sachverständiger ist es beispielsweise zu beurteilen, welche technischen Gegebenheiten vorliegen, welche Anforderungen für die technische Bewertung relevant sind, ob ein Brandschutzkonzept technisch plausibel ist und welche Ursachen oder Wechselwirkungen sich fachlich feststellen lassen.

Die abschließende rechtliche Bewertung eines Streitfalls ist dagegen Aufgabe von Gerichten und Rechtsanwälten. Auch die IHK weist bei der Beschreibung der Sachverständigentätigkeit darauf hin, dass ein Sachverständiger keine Rechtsfragen entscheiden soll.

Diese Trennung ist für ein belastbares Gutachten wesentlich.

 

 

Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit

Für mich ist die Qualität eines Gutachtens nicht daran zu messen, ob sein Ergebnis dem Auftraggeber gefällt.

Entscheidend ist, ob ein fachkundiger Dritter nachvollziehen kann,

welche Tatsachen festgestellt wurden, welche technischen Grundlagen herangezogen wurden, wie die Bewertung zustande gekommen ist und weshalb daraus eine bestimmte Schlussfolgerung folgt.

Gerade bei Brandschutz und Löschanlagen können wirtschaftliche Interessen erheblich sein. Umso wichtiger sind eine sachliche Arbeitsweise, eine klare Dokumentation und die transparente Darstellung möglicher Unsicherheiten oder Grenzen einer Untersuchung.

 

 

Erfahrung als Grundlage der Bewertung

Technische Regeln und Normen bilden eine wichtige Grundlage sachverständiger Arbeit. Sie ersetzen jedoch nicht die fachliche Erfahrung bei ihrer Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt.

Meine Tätigkeit verbindet mehr als 35 Jahre Erfahrung im Brandschutz, Kenntnisse aus industriellen Anwendungen und realen Brandereignissen sowie die langjährige Beschäftigung mit technischen und normativen Fragestellungen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Brandschutz an Werkzeugmaschinen. Erfahrungen aus mehr als 1.000 erfolgreichen Löschungen an Werkzeugmaschinen ermöglichen es mir, technische Konzepte nicht nur theoretisch, sondern auch hinsichtlich ihres Verhaltens unter realen Brandbedingungen zu betrachten.

 

 

Mein Anspruch

Ein Sachverständigengutachten sollte eine komplizierte technische Fragestellung nicht komplizierter machen.

Mein Anspruch ist deshalb:

unabhängig denken, sorgfältig untersuchen, technisch fundiert bewerten und verständlich begründen.

 


 

Frank Foddi

Brandschutzexperte & Sachverständiger

Abwehrender Brandschutz · Brandschutz an Werkzeugmaschinen · Objektlöschanlagen · Kleinlöschanlagen · Industrieller Brandschutz

 

Hinweis: Die Inhalte dieser Website stellen allgemeine fachliche Informationen dar und ersetzen keine sachverständige Untersuchung eines konkreten Einzelfalls und keine Rechtsberatung.

 

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